Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines:
1. Grundlage für die von der Lawrenz Ausbau GmbH (LAG) übernommenen Aufträge ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen, in der zur Angebotsabgabe gültigen Fassung, Teil B (VOB/B). Diese wird ergänzt durch die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Insgesamt werden die VOB/B sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen für sämtliche eventuelle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
2. Alle Vertragsabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Abweichungen und Ergänzungen dieses Vertrages. Die Abbedingung dieses Textformerfordernisses kann ebenfalls nur in Textform erfolgen.
II. Angebots- und Entwurfsunterlagen:
1. Angebotshaltefrist ist eine Woche ab Zustellung.
2. Die Eigentums- und Urheberrechte der LAG, von diesen erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen, stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung der LAG weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an die LAG zurückzugeben. Im Falle der Auftragserteilung darf der Auftraggeber diese Unterlagen behalten.
3. Dem Auftraggeber obliegt es, die Erforderlichkeit öffentlich-rechtlicher Genehmigungen für die von ihm bestellten Leistungen zu prüfen. Solche Genehmigungen sowie sonstige Genehmigungen sind von dem Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die hierzu notwendigen Unterlagen auf Anfordern zur Verfügung.
III. Preise:
1. Die von der LAG angebotenen einzelnen Preise gelten nur im Rahmen des jeweiligen gesamten Angebotes. Fahrzeiten werden separat berechnet.
2. Die Kosten für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen, entsprechen der zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültigen Preisliste und oder dem Angebot.
3. Im Falle einer von der LAG nicht zu vertretenden Verzögerung oder Unterbrechung der von dem Auftragnehmer auszuführenden Leistungen für einen Zeitraum von insgesamt mehr als drei Monaten, ist die LAG berechtigt, das Auftragsverhältnis entweder zu kündigen und/oder die bereits erbrachten Leistungen abzurechnen und für die noch ausstehenden Arbeiten eine Preisanpassung vorzunehmen. Die LAG ist ferner berechtigt, eine Vergütung der Kosten zu verlangen, die ihm im Hinblick, auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entstanden sind und die in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind. Eine Preisanpassung ist nach den besonderen Kosten der geforderten Leistung vorzunehmen. Die Rechte des Auftragnehmers aus § 6 Ziffer 5 und 6 VOB/B bleiben unberührt.
IV. Zahlungen:
1. Alle Zahlungen sind unbar zu leisten.
2. Zahlung gem. unser Zahlungsbedingungen unserer Auftragsbetätigung.
3. Bleibt frei
4. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft infrage stellen, so werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig.
5. § 16 Nummer 3 Abs. 2 VOB/B gilt nicht.
V. Lieferzeit und Montage:
1. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach der 1. Auftragsbestätigung, in Abhängigkeit der Materialverfügbarkeit, zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gem. II Ziffer 2 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein umgehender Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.
2. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leistungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggebers über.
3. Baustrom, Bauwasser und Sanitäranlagen sind bauseitig kostenlos zu stellen.
VI. Eigentumsvorbehalt:
Die LAG behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Bereits eingebaute Gegenstände darf der Auftragnehmer bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine seitens des Auftraggebers demontieren. Spätestens durch die Demontage fallen diese Gegenstände wieder in das Eigentum des Auftragnehmers.
Für diesen Fall gestattet der Auftraggeber die Demontage ausdrücklich. Zusätzlich übernimmt er die hierdurch anfallenden Kosten.
Ist eine Demontage solcher Gegenstände aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, so überträgt der Auftraggeber, soweit durch den Einbau solcher Gegenstände Forderungen gegenüber Dritten oder Miteigentum zugunsten des Auftraggebers entstanden sein sollte, diese Forderung oder das Miteigentumsrecht an dem Gesamtgegenstand schon jetzt auf Lawrenz Ausbau GmbH in Höhe der Forderung des Auftragnehmers zzgl. 10 % Sicherheit.
VII. Abnahme und Gefahrübergang:
Unsere erbrachten Leistungen, sind nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Das Gleiche gilt nach erfolgreicher probeweiser Inbetriebsetzung.
Schon vor Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und die LAG die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
(Die übrigen Regelungen in VII ergeben sich bereits aus § 7 VOB/B, insbesondere in Verbindung mit §6 Nr. 5 VOB/B, sowie aus § 287 BGB.)
VIII. Haftung
1. Nach § 10 Abs. 1 VOB, Teil B haften die Vertragsparteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) vertraglich einander für:
- eigenes Verschulden sowie
- das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedienen.
2. Insgesamt ist die Haftung der LAG für Schäden jeder Art, außer bei Körperschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die LAG, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfe handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
IX. Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers.
©Lawrenz Ausbau GmbH
-Nachdruck verboten-